Seminar "Auf Ehre und Gewissen?"


Wie kann die Auskunftspflicht der Mandatsträger gem. § 17 KorruptionsbG NRW organisatorisch umgesetzt werden?

Die neue Vorschrift des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW führt in der praktischen Anwendung zu vielfältigen Problemen. Die Ausführenden in der Verwaltung müssen von Personen, die in der Öffentlichkeit stehen und ihnen persönlich bekannt sind, sehr sensible personenbezogene Daten erheben und veröffentlichen. Wenn sie dabei Fehler machen, kann das für alle Beteiligten zu nicht wieder gutzumachenden Schäden führen. Diese Veranstaltung bietet allen Teilnehmern die Möglichkeit, die bis zu diesem Zeitpunkt vertretbaren rechtssicheren Auskünfte zu erhalten und die Verfahren mit anderen Betroffenen abzugleichen und abzustimmen.
Mit einem gut vorbereiteten und abgesicherten Verfahren wird die tägliche Arbeit verstärkt als Hilfestellung und Serviceleistung empfunden und dann auch die entsprechende Wertschätzung erfahren.


Zielgruppen:
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Hauptamt, im Zentralen Service, dem Büro des Rates oder der Steuerungsunterstützung, die für die Betreuung der Mandatsträger verantwortlich sind, und die zuständigen Mitarbeitenden in der Rechnungsprüfung.

Inhaltliche Schwerpunkte:

  • § 17 KorruptionsbG NRW: Pflicht zur Transparenz als Chance.

  • Kommunalpolitische Mandatsträger: (Selbst-) Schutz vor Korruption und Korruptionsverdacht.

  • Adressaten der Vorschrift, Regelungsbereiche.

  • Hinweise und Ratschläge zur Gestaltung des Verfahrens, Umsetzungshilfen.

  • Ausräumung von Verfahrenshindernissen.

  • Aufsichtsräte und andere Kontrollgremien im Sinne des § 125 Aktiengesetz.

  • Organe von verselbstständigten Aufgabenbereichen der in § 1 Abs. 1 und Abs. 2 LOG genannten Behörden und Einrichtungen.

  • Organe sonstiger privatrechtlicher Unternehmen.

  • Betrachtungen im Lichte der Gemeindeordnung NRW.

Die Ausgabe eines Skripts ist obligatorisch.