Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Berichtswesen zur Antikorruption

Die Korruptionsprävention und -bekämpfung ist einerseits eine eigenverantwortliche Aufgabe jeder Dienststelle einer Verwaltung, andererseits aber auch eine Aufgabe der Gesamtverwaltung.
Spezifische Kenntnisse über die Art und den Inhalt der eigenen Aufgaben und Strukturen, der Gefährdungspotenziale in einzelnen Bereichen und auf bestimmten Stellen liegen in erster Linie in den Dienststellen selbst vor. Es ist deshalb naheliegend, dass dort eine besondere Verantwortung für die Korruptionsprävention und -bekämpfung gesucht wird. Zugleich aber handelt es sich hierbei um eine wichtige Aufgabe der Behörde selbst und als Ganzes, bedarf somit auch einer Erfüllung an zentraler Stelle. Hierzu müssen Informationen aggregiert werden, die aus den einzelnen Bereichen stammen.

Das Berichtswesen zur Antikorruption erfüllt insbesondere die folgenden beiden Aufgaben:

  1. Es sorgt dafür, dass die dezentral vorliegenden Informationen an zentraler Stelle gesammelt werden und dort aggregiert werden können (um zum Beispiel auch den Bedarf auf Maßnahmen daraus ableiten zu können, die die Behörde als Ganzes betreffen);
  2. im Nebeneffekt sorgt es dafür, dass hinsichtlich der berichtspflichtigen Punkte im Berichtsturnus eine regelmäßige Überprüfung stattfindet, ob es neuen Korruptionsgefahren zu begegnen gilt.

In der Praxis kann eine jährliche Berichtspflicht als geeignet angesehen werden. Einerseits wird dadurch sichergestellt, dass denkbaren neuen Korruptionsgefahren angemessen kurzfristig begegnet wird, selbst wenn der Präventionsgedanke im "normalen" Tagesgeschäft nicht ausreichend berücksichtigt worden sein sollte, andererseits ist der damit verbundene Aufwand nicht als überzogen anzusehen.

Für die Erstellung eines Berichts durch die einzelnen Dienststellen kann auf ein Berichtsformular zurückgegriffen werden, das zum Beispiel folgenden Aufbau zeigt (das gezeigte Beispiel ist in der Praxis erfolgreich eingesetzt worden):

Maßnahmen: geprüft/erledigt für (Org.-Ziffer oder Bezeichnung der Fachaufgabe): Handlungsbedarf festgestellt (ja/nein) gfs. notwendige Maßnahmen
sind getroffen worden (ja / nein) werden umgesetzt bis spätestens (Datum)
Überprüfung bisheriger und neuer Strukturen und Verfahrensabläufe auf Schwachstellen, Überprüfung der Kontrollmechanismen      
usw.      

Folgende Aspekte eignen sich für eine Abfrage im Rahmen des Berichtswesens zur Antikorruption (eine Erweiterung hinsichtlich weiterer Aspekte ist denkbar):


Der Bericht der einzelnen Dienststellen sollte jeweils das Datum der abschließenden Fertigung tragen und von der Dienststellenleitung unterschrieben werden müssen.
Zugunsten einer nachvollziehbaren Darstellung sollte für besondere bzw. ohne weitere Vorkehrungen unzureichend verständliche Aspekte eine Erläuterungs- bzw. Begründungsverpflichtung geregelt werden.