Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Kommunalpolitik

Korruption ist ein Problem, das nicht nur auf der Verwaltungsebene anzugehen ist. Auch die Politik (in den folgenden Ausführungen ausschließlich bezogen auf die Kommunalpolitik) bzw. die politischen Mandatsträger sind bei der Korruptionsvorbeugung mit einzubeziehen. Einerseits können kommunale Mandatsträger selbst von Korruptionsversuchen betroffen sein, andererseits haben sie im Rahmen ihres politischen Mandats die Aufgabe, die Verwaltung zu unterstützen und zu kontrollieren.

Ehrenamtliche Ratsmitglieder fallen zwar nicht unter den Begriff des öffentlichen Dienstes, aber sie gelten als Beamte im Sinne des Haftungsrechts mit der Folge, dass die Vorschriften über die Amtshaftung nach Artikel 34 Grundgesetz und § 839 Bürgerliches Gesetzbuch auf sie anzuwenden sind. Sie sind Amtsträger im strafrechtlichen Sinne nach § 11 StGB mit der Folge, dass für sie die Vorschriften über Amtsdelikte der §§ 331 bis 358 StGB gelten.

In Verbindung mit dem Mandat und den daraus abzuleitenden Aufgaben bieten sich für Mandatsträger folgende Maßnahmen an:

Die verantwortliche Ausführung kann nur bei allen Mandatsträgern liegen. Dabei können sie sich der Verwaltung bedienen bzw. kann die Verwaltung eine entsprechende Hilfestellung geben.

Die Politik hat eine Vorbild- und Unterstützungsfunktion. Um dieser einerseits ausdrücklich und einheitlich nachkommen zu können und andererseits Zweifelsfragen im Vorfeld eindeutig zu klären, haben die Mandatsträger verschiedener Kommunen für den eigenen Bereich Ethikregeln oder so genannte Ehrenordnungen geschaffen. Dabei haben sie zur Unterstützung in dieser Aufgabe entsprechende Aufträge an die eigenen Verwaltungen erteilt, wobei die gewünschten Eckpunkte und Mindestinhalte der Regelungen frühzeitig von den politischen Mandatsträgern vorgegeben worden sind.

Interne Fortbildungsseminare für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für Führungskräfte sind grundsätzlich in gleicher Weise für politische Mandatsträger geeignet. Aus der Sicht einer wirksamen Korruptionsprävention sollten politische Mandatsträger an diesen Veranstaltungen teilnehmen können und eine solche Möglichkeit von diesen wahrgenommen werden.

In der Praxis problematisch sind Freikarten für politische Mandatsträger, z.B. auch in Zusammenhang mit Veranstaltungen des eigenen Gemeinwesens. Ein Umgang mit Forderungen nach Freikarten ist besonders dann nicht leicht, wenn keine (aktuelle) innere Bindung zwischen dem politischen Engagement und einer Bitte um Freikarten erkennbar ist.
Eindeutige und rechtlich abgesicherte verwaltungsweite Regelungen sind erforderlich, auch zur Absicherung der Beschäftigten, die verwaltungsseitig mit dieser Problematik umgehen müssen.