Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Ausbildung

Verwaltungskräfte müssen frühzeitig und deshalb bereits im Rahmen der Ausbildung umfassend über

informiert werden.
Einerseits soll damit das Unrechtsbewusstsein gegenüber korruptionsrelevanten Praktiken geschaffen oder gestärkt, andererseits soll frühzeitig das Rüstzeug an die Hand gegeben werden, mit dessen Hilfe Korruptionssachverhalte besser erkannt werden können.

Zu diesem Zweck ist es unentbehrlich, dass das Thema "Korruptionsvermeidung" dauerhaft Teil der Ausbildung an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung, Studieninstituten und Verwaltungsschulen wird. Die Integration in die Ausbildungsfächer "Öffentliches Dienstrecht", "Arbeitsrecht" bzw. "Strafrecht" bietet sich an.
Die notwendigen Kontakte zu den externen Bildungseinrichtungen müssen geknüpft und späterhin weiter unterhalten werden.


Eine besondere Form der frühzeitigen Information neuer Auszubildender bzw. Beamter im Vorbereitungsdienst ist eine frühzeitige allgemeine Information zum Thema durch eigene Dienstkräfte der Ausbildungsbehörde, insbesondere einen Antikorruptionsbeauftragten. Dieser kann gezielt über eigene spezifische Regelungslagen informieren und so zu einer besonderen Sensibilisierung beitragen.
Einführungsveranstaltungen für den Zielpersonenkreis sollten entsprechend um den skizzierten Inhalt erweitert werden. Derartige Veranstaltungen sollten als eine Daueraufgabe erkannt und jährlich neu angeboten werden.
Junge Dienstkräfte, die nicht von einer solchen Veranstaltung erfasst werden (z.B. im Rahmen von Praktika) bzw. die direkt nach Abschluss der (externen) Ausbildung in den öffentlichen Dienst eintreten (z.B. in technischen Berufen), werden von den Regelungslagen in Zusammenhang mit dem Dienstantritt erfasst.

In der Praxis ist immer wieder festzustellen, dass in bemerkenswerter Anzahl neu in den Ausbildungsdienst eingetretene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine oder keine ausreichende Vorstellung davon haben, dass eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst erheblich auf das private Leben ausstrahlt, und dass auch aus Gründen der Korruptionsprävention private Aktivitäten und Kontakte eines kritischen Hinterfragens bedürfen. Die entsprechenden Informationen führen in der Praxis nicht selten teilweise zu deutlichem Erstaunen und werden ebenso teilweise hinsichtlich ihrer Richtigkeit sogar angezweifelt oder es wird ihnen die Akzeptanz versagt. Diese Erfahrung verdeutlicht die Notwendigkeit einer sehr frühzeitigen Information.