Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Einbeziehung der Beschäftigten

Die wirksame Korruptionsprävention bedarf der Einbeziehung der Beschäftigten. Es muss außer Zweifel stehen, dass sie aktiv bei den Vorbeugungs- und Verhütungsmaßnahmen mitwirken können und sollen.

Die Einbeziehung der Beschäftigten ist eine Daueraufgabe, deren Erfüllung nicht nur mit der Sicherung eines umfangreichen Informationsangebots erreicht wird. Vielmehr sind sie zwar über alle Anti-Korruptionsmaßnahmen umfassend zu informieren und aufzuklären, darüber hinaus aber auch an der Durchführung und an der sich daraus ergebenden weiteren Entwicklung dieser Maßnahmen uneingeschränkt zu beteiligen.

Zur Information der Beschäftigten stehen vor allem die unter dem Aspekt der Sensibilisierung genannten Mittel zur Verfügung. Zur spezifischen Beteiligung kommen vor allem

in Betracht.

Die genannten Arbeitsgruppen/Teams "Korruptionsvermeidung", die hierarchie- und funktionsübergreifend besetzt werden sollen, sind geeignet, sich aus der täglichen Arbeit ergebenden Bedarf der Korruptionsprävention erkennbar zu machen und zu thematisieren.
Die Art der Aufgabenstellung spricht für eine Einrichtung nach der Idee eines Qualitätszirkels. Es sollte zu Tagungen in regelmäßigen Abständen kommen (jährliche oder halbjährliche Abstände können in Betracht kommen); daneben muss eine Einberufung auf Veranlassung einzelner Mitglieder möglich sein.


Eine Veröffentlichung des (jährlichen) Berichts der Antikorruptionsstelle (des Antikorruptionsberichtes) oder von Teilen daraus sorgt für die Information der Beschäftigten über den Fortschritt der Präventionsmaßnahmen sowie eingetretene Entwicklungen und gemachte Erfahrungen.