Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Sensibilisierung der Beschäftigten

Korruptionsprävention muss auch unmittelbar dort ansetzen, wo die Gefahr von Einflussnahmen besteht. Da dies an den Kontaktstellen zwischen der Verwaltung und den Kunden/Bürgern der Fall ist, heißt gezielte Prävention auch die Beschäftigten durch Information, Aufklärung und Vermittlung von Fachwissen zu sensibilisieren. Unter dem Gesichtspunkt der Fürsorgepflicht des Dienstherrn ist die Schulung der Beschäftigten angezeigt, wie sie mit dem Versuch kritischer oder eindeutig doloser Einflussnahmen von außen umgehen können.
Dabei zielt die Sensibilisierung in zwei Richtungen: Einerseits sollen die Beschäftigten Korruptionssachverhalte besser erkennen können und andererseits sollen das Verantwortungsbewusstsein und das Unrechtsbewusstsein gegenüber bestimmten korruptionsrelevanten Praktiken erreicht bzw. gestärkt werden.
Darüber hinaus soll die Bereitschaft gefördert werden, Korruption offen anzusprechen bzw. aufzudecken.

Notwendig ist die Information der Beschäftigten über die einzelnen Ausformungen, die Rechtslage und die Rechtsfolgen von Korruption sowohl in tatsächlicher, disziplinarrechtlicher, arbeitsrechtlicher als auch in strafrechtlicher Hinsicht.


Folgende Möglichkeiten bieten sich an, um die Beschäftigten zu erreichen:

Insbesondere folgende Elemente eines qualifizierten Systems zur Korruptionsprävention bieten spezielle Möglichkeiten, um die Beschäftigten zu sensibilisieren: