Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Fortbildung / Qualifizierung

Verwaltungskräfte müssen umfassend über

informiert werden. Dies gilt für in die Ausbildung eintretende Kräfte, aber natürlich nicht minder auch für die bereits erfahrenen und langjährig tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Einerseits soll damit auch deren Unrechtsbewusstsein gegenüber korruptionsrelevanten Praktiken geschaffen oder gestärkt, andererseits ihnen auch das Rüstzeug an die Hand gegeben werden, mit dessen Hilfe Korruptionssachverhalte besser erkannt werden können.

Durch eine Qualifizierung kann zwar ein bewusstes korruptives Verhalten nicht verhindert werden, aber sie kann die Möglichkeit schaffen, dass die Beschäftigten das eigene Verhalten kritisch hinterfragen und sich die Schwelle zum Begehen einer dolosen Handlung durch gefährdete Dienstkräfte erhöht.


Die Umsetzung folgender Maßnahmen dient der Qualifizierung der Verwaltungskräfte im Sinne der Korruptionsprävention: Das bezeichnete Schulungskonzept sollte Antwort auf u.a. folgende Fragen und Eckpunkte geben: Externe Bildungseinrichtungen sollten über die Bedarfe auf Fortbildungsveranstaltungen im Sinne der Korrutionsprävention aufmerksam gemacht werden; dabei sollten spezifische Wünsche zu den angebotenen Inhalten geäußert werden. Inhouse-Veranstaltungen schaffen die Möglichkeit, die Veranstaltungen ganz dem eigenen Bedarf anzupassen bzw. anpassen zu lassen. Antikorruptionsbeauftragte sollten zumindest einen Teil des Bedarfes auf interne Seminare abdecken (können), was zudem die entstehenden Kosten der Fortbildung verringert.

Unter externer Leitung stattfindende Seminare können um spezifische Belange der eigenen Behörde bereichert werden, indem eigene Dienstkräfte die Seminare gastweise (vor allem jeweils für einen befristeten Ablaufzeitraum) begleiten ("Besuche" durch den eigenen Antikorruptionsbeauftragten sowie z.B. Dienstkräfte der Personalverwaltung erscheinen angezeigt).
Vorteilhaft können zudem entsprechende Besuche durch Dienstkäfte der Strafverfolgungsbehörden sein.


In der Praxis sind immer wieder Schwierigkeiten der Behörden zu beobachten, ausreichende Teilnehmerzahlen für Seminare zur Korruptionsprävention zu erreichen. Hilfreich kann in diesem Zusammenhang die besondere Beteiligung der Leiterinnen und Leiter der einzelnen Organisationseinheiten sein; diese können um die Benennung der Teilnehmer gebeten werden (um eine Aufforderung zur Teilnahme zu erreichen). Dabei mag der besondere Hinweis darauf hilfreich sein, dass die Verantwortung für Maßnahmen zur Korruptionsvermeidung und –bekämpfung ganz besonders bei den Dienststellenleiterinnen und Dienststellenleitern liegt. Die pflichtgemäße Übernahme dieser Aufgaben bedingt auch dafür Sorge zu tragen, dass in ausreichendem Umfang Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des eigenen Bereichs die angebotenen Fortbildungsveranstaltungen besuchen.


In der Praxis zeigt sich zudem regelmäßig, dass die angebotenen Fortbildungsveranstaltungen von Dienstkräften der verschiedenen Dienststellen in sehr unterschiedlichem Umfang besucht werden. Diese Auffälligkeit ist teilweise nachvollziehbar, da sie auch auf die Größe der Einheiten und die unterschiedlichen Gefährdungslagen im Sinne der Korruptionsprävention etc. zurückgeführt werden kann; teilweise aber ergeben sich auch Fragen nach Nicht unmittelbar nachvollziehbare Unterschiede zwischen an sich vergleichbaren Dienststellen können einerseits ihre Ursache in unterschiedlichen Einschätzungen, der die Korruptionsprävention unterworfen sein mag, andererseits aber auch im Seminarangebot haben. Maßnahmen zur Sensibilisierung sind geeignet, um der denkbaren Ursache entgegen zu wirken, dass der Besuch eines Seminars zur Korruptionsprävention in Dienststellen als für den eigenen Bereich entbehrlich angesehen wird.

Ein jährlicher Antikorruptionsbericht des Antikorruptionsbeauftragten kann dazu genutzt werden, um auf Auffälligkeiten der beschriebenen Art hinzuweisen und die Unterschiede zwischen vergleichbaren Dienststellen aufzuzeigen. Die damit erreichte Transparenz hat einen eigenen Aussagewert und regt das Bestreben der einzelnen Dienststellen an, in der veröffentlichten Meinung nicht hinter anderen zurückzustehen.


Der Aspekt der Fortbildung zählt zu den Sachverhalten der Korruptionsprävention, die unbedingt turnusmäßig im Rahmen des Berichtswesens zur Antikorruption abgefragt werden sollten.