Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Schwachstellenanalyse / Bestandsaufnahme

Eine gezielte Schwachstellenanalyse (Bestandsaufnahme), durch die möglichst stellenscharf alle korruptionsanfälligen Bereiche der einzelnen Leistungseinheiten aufgezeigt und ebenso dokumentiert werden wie die bereits installierten bzw. noch zu installierenden Kontrollmechanismen, bildet die Basis der Präventionsanstrengungen. Diese ist zwar grundsätzlich mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden, aber unverzichtbar.
Die Schwachstellenanalyse / Bestandsaufnahme ist eine wichtige Vorarbeit für weitere konkrete Maßnahmen.
Turnusmäßige Risikoanalysen sorgen dafür, dass sich keine neuen korruptionsanfälligen Bereiche etablieren können, ohne dass die notwendigen Präventionsvorkehrungen getroffen werden (vgl. hierzu die Ausführungen zum Berichtswesen).

Es gibt verschiedene Bereiche, in denen sich Korruptionsgefährdungen besonders konkretisieren können. Derartige Gefährdungslagen werden im weiteren Verlauf der Ausführungen beispielhaft bezeichnet. Auf der Grundlage des Ergebnisses der Schwachstellenanalyse / Bestandsaufnahme sind die notwendigen Präventionsmaßnahmen zu ermitteln und umzusetzen. Hierzu gilt es gfs. Arbeitsabläufe zu modifizieren und Gegen- bzw. Vorbeugungsmaßnahmen sowie Kontrollmechanismen zu etablieren.

Folgendes Vorgehen bietet sich an:

  1. Ermitteln der korruptionsanfälligen Bereiche und Stellen, zunächst auf der Basis einer Grobsichtung (gilt für größere Organisationseinheiten),
  2. Aufzeigen von Strukturen und Verfahrensabläufen durch die einzelnen Organisationseinheiten, sukzessive nach dem Maß der denkbaren Gefährdung (Prioritätensetzung nach Bedarf),
  3. kritische Analyse und Bewertung, Dokumentation von Schwachstellen in korruptionsanfälligen Bereichen,
  4. Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Reduzierung oder Beseitigung der Gefahr von Vorgängen mit einem Korruptionshintergrund,
  5. regelmäßige Überprüfung der Schwachstellen und Kontrollmechanismen, regelmäßige Prüfung, ob Bereiche und Stellen neu als korruptionsanfällig eingeschätzt werden müssen (Erfassung im Berichtswesen zur Korruptionsprävention).


Für die stellenscharfe Analyse kann auf ein Erfassungsformular zurückgegriffen werden, das zum Beispiel folgenden Aufbau zeigt (das gezeigte Beispiel ist in der Praxis erfolgreich eingesetzt worden):

Stelle Kriterium 1 Kriterium 2 Kriterium 3 Kriterium 4 Kriterium 5 usw. usw. Prävention Bemerkungen
xxx.xx.xxx                  
usw.                  
usw.                  

Im gezeigten Beispiel enthalten die Spalten die Inhalte einer Stelle, die auf ein erhöhtes Korruptionsrisiko schließen lassen. Die mit "Prävention" überschriebene Spalte dient der Aufnahme der bereits getroffenen Maßnahmen zur Korruptionsprävention.
Jede Zeile ist für jeweils eine zu untersuchende Stelle reserviert. Der Grad der jeweiligen stellenspezifischen Gefährdung wird in die einzelnen Felder eingetragen (zum Beispiel "hoch / mittel / gering").
Auf der Basis der so ermittelten und dokumentierten Daten kann dann eine stellenspezifische Einschätzung des Gefährdungspotenzials vorgenommen werden, welcher sich dann die Prüfung der zu treffenden Maßnahmen anschließt.

Folgende Aspekte eignen sich für den Einsatz als Kriterien zur Ermittlung des Gefährdungspotenzials (eine Erweiterung hinsichtlich weiterer Aspekte ist denkbar):