Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Überarbeitung von Dienstanweisungen

Eine wirksame Korruptionsbekämpfung bedarf auch entsprechender qualifizierter Regelungen in innerdienstlichen Vorschriften/Dienstanweisungen. Vorhandene Vorschriften bedürfen der Überarbeitung unter der kritischen Fragestellung, ob den Erfordernissen der Korruptionsbekämpfung genügend Rechnung getragen wird oder ob Änderungen von Nöten sind. Neue Vorschriften bedürfen bereits im Zuge der Erarbeitung und Entscheidung der Prüfung.

Eine "Dienstanweisung Antikorruption" kann alle Aktivitäten und Verhaltensregeln auf diesem Gebiet in einer Vorschrift zusammenzufassen, um klare und eindeutige Regelungen mit verwaltungsweiter Geltung in Kraft zu setzen.
Ein besonderer Schwerpunkt gebührt dabei dem Vergabewesen.
Die Erteilung und Abwicklung von Aufträgen ist weitestmöglich denkbaren manipulativen Einwirkungen zu entziehen. Eine "Dienstanweisung Vergabewesen" ist angezeigt.


Maßnahmekatalog:


Die Vergabeerfassung als Element des DV-gestützten Kontrollwesens sollte Regelungsinhalt der innerdienstlichen Vorschriften zum Vergabewesen sein.


Die Frage, ob Dienstanweisungen aus fachlicher Sicht einer Überarbeitung bedürfen, zählt zu den Sachverhalten der Korruptionsprävention, die unbedingt turnusmäßig im Rahmen des Berichtswesens zur Antikorruption abgefragt werden sollten.