Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

DV-gestütztes Kontrollwesen

Ein DV-gestütztes Kontrollsystem wirkt dolosen Handlungen generell entgegen, somit nicht nur Handlungen mit einem Korruptionshintergrund. Schwerpunkte sind einerseits der Bereich der öffentlichen Auftragsvergaben und andererseits alle Vorgänge, die - direkt oder indirekt - finanzielle Auswirkungen haben. Hinsichtlich der Vorgänge mit finanziellen Auswirkungen sind sowohl der Ausgabe- (Risiko: Veruntreuungshandlungen) als auch der Einnahmebereich (Risiko: Unterdrücken von zustehenden Einnahmen) von Interesse.
Die Protokollierung von Abfragen an Datensystemen erlaubt die Kontrolle der Nutzung vertraulicher Informationen, u.a. auch hinsichtlich deren Geheimhaltung.

Aufgabenstellung/Maßnahmen zur Vergabeerfassung:

Mit der Installation eines Erfassungsverfahrens wird eine Dokumentationspflicht verwaltungsweit und verwaltungseinheitlich für die Vergabe von Leistungen aller Art eingeführt. Ziel der Datenerfassung ist die Auswertung des Datenbestandes, um Auffälligkeiten aufzudecken.

Eckpunkte:

  1. Erfassungsverpflichtung für Vergaben aller Art;
  2. Erfassen der Vergaben nach folgenden Mindestdaten:
  1. Erfassen von Angaben zur Auftragsabwicklung:
  1. Auswertung der Vergabeerfassung mindestens nach:
  1. Regelmäßige Berichterstattung über die Auswertungen.

Der Nutzen einer zentralen Vergabedatei ergibt sich präventiv, repressiv durch eine bessere und schnellere Verfügbarkeit benötigter Daten und zudem auch durch eine verbesserte Kontrolle.
Präventive Effekte treten dadurch ein, dass das Wissen um eine Vergabeerfassung eine Hürde vor Manipulationen aufbaut, denen gefährdete Bedienstete sonst gfs. nicht widerstehen könnten. Auch wenn das gezielte Umgehen einer Vergabeerfassung technisch möglich sein sollte (z.B. aufgrund einer fehlenden Verbindung zwischen der Vergabeerfassung und dem Buchungssystem), bleibt die Befürchtung für gefährdete Bedienstete angebracht, dass gerade Erkenntnisse aus einer Vollständigkeitskontrolle unter Beiziehung weiterer Daten zur Identifizierung eines manipulierten Vorgangs führen können, was die Möglichkeiten einer Manipulation unter gleichzeitiger Umgehung einer Verpflichtung zur Vergabeerfassung weitgehend ausschließt.

Weiterer Nutzen ergibt sich durch Abgleiche mit anderen Datensammlungen, z.B. mit einer Liste der Vergaben, die bereits Gegenstand einer Vorprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt waren; dieser Abgleich erlaubt zudem eine eingeschränkte Vollzähligkeitskontrolle.

Die Vergabeerfassung sollte dezentral in den vergebenden Dienststellen erfolgen; dort sollte eine obligatorische Auswertung und Kontrolle sämtlicher eigener Vergaben erfolgen. Eine globale Auswertung aller Vergaben der Behörde ist angezeigt und sollte entsprechend geregelt und eingerichtet werden. Als Ausführungsstelle kommt die Antikorruptionsstelle in Betracht (ebenso Rechnungsprüfungsamt, die Innenrevision etc.).

Empfehlenswert ist die Aufnahme der Regelungen zur Vergabeerfassung in die innerbehördlichen Dienstanweisungen zum Vergabewesen.


Aufgabenstellung/Maßnahmen zum DV-gestützten Kontrollwesen allgemein:

Die laufenden und geplanten DV-Verfahren mit finanziellen Bezügen (Einnahme- und Ausgabebereich) werden einer näheren Betrachtung im Hinblick auf Manipulationsmöglichkeiten unterzogen und Arbeitsabläufe in den Dienststellen, bei denen die Programme im Einsatz sind, werden kritisch auf Kontrolllücken überprüft (gezielt hinsichtlich der Verbindung Akte / Finanzvorgang). Angezeigt ist eine umfassende Beteiligung der Dienststellen selbst, die über die eigenen Arbeitsabläufe sowie die Art und Weise der derzeitigen Kontrollen und der vorgenommenen Überprüfung die genauesten Kenntnisse haben und entsprechend berichten.

Im Zuge der Überprüfung identifizierte Verfahren, bei denen Manipulationsmöglichkeiten bestehen könnten, werden präventiv zum weitestmöglichen Ausschluss von Manipulationsmöglichkeiten umgestaltet.


Die jeweilige Innenrevision sollte für den Bereich der eigenen Dienststelle Einsicht in die Vergabedatenbank nehmen können und tatsächlich nehmen.

Die Aspekte der Effektivität etablierter DV-gestützter Kontrollverfahren sowie eines neu eingetretenen Bedarfs auf eine Einführung zählen zu den Sachverhalten der Korruptionsprävention, die unbedingt turnusmäßig im Rahmen des Berichtswesens zur Antikorruption abgefragt werden sollten.