Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Innenrevision

Die Innenrevision ist ein Instrument der Führung (regelmäßig organisiert als Stabsstelle) und unterstützt die Führungskräfte bei der von ihnen wahrzunehmenden Fachaufsicht. Die Dienstaufsicht ist keine Angelegenheit der Innenrevision.
Die effektive Tätigkeit einer Innenrevision erhöht die Kontrolldichte. Sie entfaltet vor allem dann eine präventive Wirkung unter dem Aspekt der Korruption, wenn sie vielfältige Prüfungsaktivitäten zeigt, über das "Ob" der ständigen Prüfungen informiert, dabei aber selbst für die der Prüfung unterworfenen Stellen hinsichtlich des "Wie", "Wann" und "Wo" der Prüfung unberechenbar bleibt. Unter diesen Maßgaben sorgt die Innenrevision grundsätzlich für die Aufrechterhaltung einer Hemmschwelle gegenüber jeder Form doloser Handlungen, somit auch gegenüber Korruptionshandlungen.

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt die Innenrevision die Befugnis, in allen Dienststellen ihres Zuständigkeitsbereichs Akteneinsicht zu nehmen sowie die Organisationsabläufe und die Ordnungsmäßigkeit der Fachaufsicht zu überprüfen.
Allgemein begleiten Innenrevisionen Dienststellen mit dem Ziel, die Strukturen und Arbeitsabläufe zu optimieren, um sämtlichen unerwünschten Situationen (somit nicht nur, aber auch Sachverhalten doloser Handlungen) präventiv zu begegnen, wobei die Innenrevisoren ihre Aufgaben jedoch unabhängig vom operativen Geschäft wahrnehmen. In der Konsequenz zielt die Arbeit der Innenrevisionen auf die Sicherung und Steigerung der Effektivität und Effizienz der Dienststellen ab; da dolose Handlungen jedweder Form immer auch die Effektivität und Effizienz verletzen, sind diese in die vorstehende Feststellung eingefasst.

Die Wahrnehmung folgender Aufgaben durch die Innenrevision dient der Korruptionsprävention (die Aufstellung ist nicht abschließend):


Die Notwendigkeit der Einrichtung einer Innenrevision in bestimmten Bereichen sollte an den Ergebnissen der Schwachstellenanalyse/Bestandsaufnahme festgemacht werden. In Bereichen, für welche eine Unterstützung der Führungskräfte bei der Wahrnehmung der Fachaufsicht sowie eine Verstärkung der Kontrolldichte als geboten erkannt wird, ist die Einrichtung einer Innenrevision angezeigt. Der Verzicht auf die Einrichtung trotz des Erkennens von Schwachstellen (z.B. wegen der geringen Größe einer Organisationseinheit oder der Unwirtschaftlichkeit einer Einführung) setzt die Beseitigung mit anderen Mitteln voraus (z.B. Verstärkung der Dienst- und Fachaufsicht, Steigerung der Transparenz der Arbeitsvorgänge, Einführung oder Effektivierung eines Vier-Augen-Prinzips, Personalrotation/Projektrotation etc.), welche jedoch nachprüfbar zu einer Beseitigung führen müssen.


Das Ergebnis bzw. der Entwicklungsstand der Implementierung von Innenrevisionen bzw. auch die Ergebnisse der Prüfung, ob diese neu als notwendig erkannt werden müssen, zählen zu den Sachverhalten der Korruptionsprävention, die unbedingt turnusmäßig im Rahmen des Berichtswesens zur Antikorruption abgefragt werden sollten.