Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Personal-Rotation/Projekt-Rotation

Unter dem Stichwort "Rotation" ist ein gelenkter Arbeitsplatzwechsel zu verstehen. Im Rahmen von Personalentwicklungsprogrammen zur Umsetzung einer Personalentwicklungsstrategie und dabei einer Rotation auf freiwilliger Basis (erste Alternative von Rotationsmaßnahmen) liegt das primäre Ziel einer Rotation in einer Vergrößerung der Verwendungsbreite der Beschäftigten.

Personal-Rotation/Projekt-Rotation ist auch ein Mittel zur Korruptionsprävention. Im Zuge dieser nicht freiwilligen Rotation werden Mitarbeiter aus dem vertrauten Aufgaben- und Arbeitsumfeld mit dem Ziel herausgelöst, einer möglichen Korrumpierbarkeit vorzubeugen (zweite Alternative von Rotationsmaßnahmen). Es soll verhindert werden, dass langjährige Kontakte zwischen Verwaltungskunden und bestimmten Beschäftigten der Verwaltung zu engen Beziehungen heranwachsen, die den Boden für dolose Handlungen mit einem Korruptionshintergrund bilden können.
In dieser Variante der Rotation steht nicht der Mitarbeiter und dessen persönliche Entwicklung im Mittelpunkt, sondern der potentiell gefährdete Arbeitsbereich.
Die zwangsweise Rotation zur Korruptionsprävention leidet in der Praxis nicht selten unter einer mangelnden Akzeptanz bei den Beschäftigten.


Folgendes Vorgehen ist angezeigt:

In besonders korruptionsgefährdeten Bereichen sollte eine obligatorische Rotation von Personal als Mittel der Korruptionsvorsorge erfolgen. Die Verwendungsdauer von Beschäftigten wird in der Praxis zumeist auf 5 Jahre beschränkt. Verlängerungen aus zwingenden Gründen werden dabei zum Teil zugelassen, haben aber einen Ausnahmecharakter. In diesen Fällen wird die Umsetzung wirksamer anderer Maßnahmen der Korruptionsprävention verlangt. Abweichungen von generellen Rotationsregelungen im Einzelfall sollten eine schriftliche Begründungs- und Dokumentationspflicht auslösen.
Die zulässige Dauer der Ausnahmen von regelmäßigen Rotationen sollte zeitlich begrenzt werden (der Verlängerungszeitraum sollte deutlich unterhalb des regelmäßigen Rotationszeitraums liegen); Ausnahmen sollten nur einmalig zulässig sein.


Die Einführung einer Personal-Rotation/Projekt-Rotation scheitert in der Praxis bisweilen an sonstigen Einflussgrößen (z.B. unzureichende operative Möglichkeiten einer Umsetzung z.B. in kleinen Einheiten, mangelnde Bereitschaft zur Umsetzung im Bereich der Verwaltungsleitung/in der Politik, Widerstände der Personalvertretung). In diesen Fällen darf es nicht zum Entstehen von Präventionslücken kommen. Ersatzmaßnahmen wie DV-gestützte Kontrollmaßnahmen, eine Effektivierung der Dienst- und Fachaufsicht sowie die konsequente Umsetzung des Vieraugenprinzips können - gfs. auch in Kombination - geeignet sein.


Die Personal-Rotation/Projekt-Rotation zählt zu den Sachverhalten der Korruptionsprävention, die unbedingt turnusmäßig im Rahmen des Berichtswesens zur Antikorruption abgefragt werden sollten. Dies beinhaltet eine Verpflichtung der einzelnen berichtspflichtigen Bereiche zu einer wiederkehrenden Prüfung, ob speziell für den eigenen Bereich Rotationsmaßnahmen erforderlich oder angezeigt sind bzw. bereits etablierte Verfahren optimiert werden müssen.