Kleines "Lexikon" der Maßnahmen zur Korruptionsprävention

Firmen- und Bieterdatei

Die Einrichtung einer zentralen Datei für Unternehmen, Handwerker und Dienstleister dient der Sicherstellung einer Bewerbervielfalt bei beschränkten Ausschreibungen und freihändigen Vergaben. Unter Nutzung der in der Datei gespeicherten Daten können auch solche Unternehmen berücksichtigt werden, die z.B. ihre Leistungen allgemein angeboten haben bzw. längere Zeit nicht zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wurden.
Je größer die Auswahl unter den Leistungsanbietern ist, desto kleiner ist die Gefahr von Angebotsabsprachen im Vorfeld.

Der Schaffung, Unterhaltung und qualifizierten Nutzung einer Firmen- und Bieterdatei dienen folgende Maßgaben:

Bei Vergaben nach Öffentlicher Ausschreibung sind die für eine Firmen- und Bieterdatei erforderlichen Daten in der Submissionsstelle vorhanden.

Die Abbildung von Verstößen gegen den fairen Wettbewerb ist ebenfalls angezeigt (vgl. hierzu auch die Ausführungen zu Korruptionsklauseln).

Die Daten aus der Erfassung getätigter Vergaben (Vergabeerfassung) können die Basis für eine Firmen- und Bieterdatei bilden. Auch kann eine einzige Datei sowohl als Vergabedatei als auch als Firmen- und Bieterdatei gestaltet und genutzt werden.